29.08.2022   EEX - Exponentielle Preissteigerung bei Strom, Erdgas

Die Börsenpreise eskalieren völlig. Der Börsenpreis im Frontjahr 2023 schiesst durch die Decke mit Jahresbase über 968 Euro pro Megawattstunde und Jahrespeak  mit 1.281 € pro Megawattstunde.
Aufgrund der hohen Temperauren und geringem Niederschlag sind in Frankreich aktuell von 56 AKW-Reaktoren nur 24 in Betrieb. Hohe Brennstoffkosten und Wartungsarbeiten an Nordstream 1 sind alleine an der Situation nicht Schuld.
Nicht so Extrem, aber immer noch viel zu teuer, sind die Preise für die Frontjahre 2024, 2025 und 2026.

 

 

 


04.03.2022   Photovoltaikpflicht

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen. Zum Einstieg in das Thema soll der Flyer des Umweltministeriums einen ersten Überblick geben.

Photovoltaikpflicht: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)



 19.03.2022     §19 StromNEV Abs. 2 Meldepflicht bis spätestens 31.03.2022 für 2021 

  • Letztverbraucher müssen gem. §19 Abs. 2 für die ersten 1.000.000 kWh (1GWh) für eine Abnahmestelle in 2021 0,432 ct/kWh bezahlen. 
    Übersteigt der Stromverbrauch 1 GWh, berechnet der Netzbetreiber nur noch 0,050 ct/kWh.

  • Gemäß §19 StromNEV Absatz 2 ist der Letztverbraucher verpflichtet, dem Netzbetreiber schriftlich, formlos zu erklären, ob der Stromverbrauch vollständig selbst verbraucht oder
    an Dritte weiterberechnet wurde.

  •  Verpasst der Letztverbraucher die Meldung, entfällt die Reduzierung und muss die 0,0427 ct/kWh dem Netzbetreiber erstatten.

    Bundesnetzagentur - Homepage - § 19 StromNEV-Umlage



Strompreis 2022 - Was ändert sich ?

  • Die CO2-Bepreisung pro Tonne CO2 steigt von 25 Euro auf 30 Euro.
  • Die EEG-Umlage reduziert sich nochmals um etwa 43 Prozent von 6,500 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/kWh.
  • Einen leichten Anstieg der Offshore-Netzumlage von 0,395 ct/kWh auf 0,419 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher.
  • Die KWKG-Umlage steigt im Vergleich von 0,254 ct/kWh auf 0,378 ct/kWh.
  • Im dritten Jahr in Folge steigt die § 19 StromNEV-Umlage von 0,432 ct/kWh auf 0,437 ct/kWh).
  • Die Umlage für abschaltbare Lasten sinkt von 0,009 ct/kWh auf 0,003 ct/kWh).
  • Stromkostenintensive Unternehmen können weiterhin Ermäßigungen bei der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Offshore-Netzumlage beantragt werden.
  • Völlig unklar ist die Entwicklung des Arbeitspreises. Während die Spotpreise in der vergangenen Woche bei niedriger Erneuerbaren-Einspeisung zeitweise über 200 €/ MWh notierten, erreichten sie 
    am Wochenende teilweise einstellige Werte. Der Wochenschnitt ist mit 133,87 Euro ca. 4 Euro gegenüber der Vorwoche. 

 



Aktuelle Mitteilung des BMWi zur Durchführung von Energieaudits (10/2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf die aktualisierten Hinweise des BAFA zur Durchführung von Energieaudits hinweisen, die heute (02.10.2020) an die registrierten Energieauditoren verschickt wurden:

Das BMWi gab Anfang April 2020 per Rundschreiben (siehe E-Mail des BAFA vom 15.04.2020) bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführbare Energieaudits als unverschuldet gelten und nicht durch ein Bußgeld geahndet werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass fällige Energieaudits nachgeholt werden müssen, sobald die Pandemielage dies wieder ermöglicht, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.

Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.

Die energieauditpflichtigen Unternehmen werden daher aufgefordert, ihrer Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Im Rahmen seines Ermessens wird das BAFA noch bis zum

  1. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war.

 

Bitte beachten Sie, dass die FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage aktualisiert wurden.

Diese finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html

 

Die Hinweise wurde in Absprache mit dem BMWi aktualisiert. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen des BAFA oder auch direkt gerne an mich.

 

Mit freundlichen Grüßen

________________________

Referat IIB2

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin

Internet: http://www.bmwi.de

 


BMWi-Schreiben vom 15.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMWi gab Anfang April 2020 per Rundschreiben (siehe E-Mail des BAFA vom 15.04.2020) bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführbare Energieaudits als unverschuldet gelten und nicht durch ein Bußgeld geahndet werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass fällige Energieaudits nachgeholt werden müssen, sobald die Pandemielage dies wieder ermöglicht, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.

Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.

Die energieauditpflichtigen Unternehmen werden daher aufgefordert, ihrer Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Im Rahmen seines Ermessens wird das BAFA noch bis zum
28. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war.

Bitte beachten Sie, dass die FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage aktualisiert wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
- Referat 513 - Energieaudit, EEW -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn *

* Tel.: +49 (0) 6196 908 1245 *
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.bafa.de


Verbot von Leuchtstoffröhren: Das Aus für die Stromfresser

Auch wenn viele sie noch als „Energiesparlampen“ bezeichnen: Leuchtstoffröhren und Halogenglühlampen sind weit davon entfernt, für eine nachhaltige Beleuchtung zu sorgen und zu den Klima- und Effizienzzielen der EU beizutragen. Darum werden sie jetzt schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Die Leuchtmittel sollen durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen ersetzt werden. Erfahren Sie hier, welche Änderungen auf Sie zukommen – und wie Sie Ihre Energiekosten durch eine moderne Beleuchtung um bis zu 70 Prozent senken können.

Mehr erfahren   (Quelle: MVV Partner Blog)


 

Neu ab Januar 2020
Altmaier: Austauschprämie für Ölheizungen beantragen und bares Geld sparen!



Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage wird ab Januar 2020 mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert.


Bundesminister Peter Altmaier: „Wer jetzt die Austauschprämie beantragt kann bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun! Mit der Austauschprämie für Ölheizungen fördern wir zukunftsfähige Investitionen mit bis zu 45 % der Investitionskosten. Das sind gute Nachrichten für alle Hausbesitzer und gute Nachrichten für das Klima.“

weiter lesen Sie hier




Landesregierung Baden-Württemberg fördert Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit der neuen Förderinitiative Charge@BW unterstützt das Land Baden-Württemberg ab dem 01. September 2019 die Errichtung von Ladesäulen auf nichtöffentlichem Grund. Dadurch ist es Unternehmen nun möglich, einen Zuschuss von bis zu 2.500 € pro Ladepunkt auf dem Betriebsgelände für Dienstfahrzeuge, ArbeitnehmerInnen oder Unternehmensgäste zu erhalten. So verfolgt das Land seine Strategie, den Ausbau der Elektromobilität und damit verbundenen flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu beschleunigen.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.


Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Installation von Ladestationen inklusive des Netzanschlusses. Diese Stationen müssen nach Errichtung mindestens drei Jahre vom Zuwendungsempfänger betrieben werden. Hierbei kann die Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlichem Grund (z.B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen), als auch im nichtöffentlichen Raum (z.B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte) aufgestellt werden.


Wie wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um einen reinen Zuschuss. Die Landesbank erstattet bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf maximal 2.500 € je Ladepunkt. Das Förderprogramm unterscheidet nicht zwischen Normal- und Schnellladepunkten.

Als zuwendungsfähig werden alle Ausgaben bewertet, die einmalig in Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind. Ausgeschlossen werden Ausgaben für im Betrieb anfallende Nachrüstungen und Ersatzbeschaffungen. Das Fördermanagement wird von der L-Bank übernommen. Ab dem 01. November 2019 können Förderanträge eingereicht werden.

Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Daher muss bei Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren bereits Subventionen nach der De-minimis-Beihilfe erhalten haben, eine Anspruchsberechtigung geklärt werden.


Sonstige Voraussetzungen für die Förderung:

Ist die Installation der Ladestation inklusive des Netzanschlusses bereits abgeschlossen, ist keine Förderung mehr möglich. Allerdings kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn von bis zu sechs Monaten vor dem 01. September 2019 noch bezuschusst werden.

Die Anforderung an die Ladestation umfassen die Vorgaben des Mess- und Eichrechts, den aktuellen Stand der Technik zu IT-Sicherheit und Datenschutz, die Mindestanforderungen an die technische Sicherheit und Interoperabilität nach der Ladesäulenverordnung §3, sowie eine Abwärtskompatibilität der Ladeleistung. Die Umsetzung eines intelligentem Lastmanagement wird zudem empfohlen.

Der Zuwendungsempfänger muss die Ladeinfrastruktur spätestens sechs Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheid die Ladestation in Betrieb nehmen. Zusätzlich muss er die Meldepflichten einhalten und eine Versorgung der Ladesäule durch Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom nachweisen können.

Für eine Ladeinfrastruktur auf nichtöffentlichem Grund gibt es zusätzliche Anforderungen. So müssen die Ladepunkte sich auf dem Grund des Antragstellers befinden und eine Überprüfung zur Öffnung der Ladepunkte für weitere Nutzungszwecke wird angeregt. Ausdrücklich erwünscht ist eine Errichtung der Ladeinfrastruktur auf Mitarbeiterparkplätzen. Die Ladepunkte auf einem Betriebsgelände sollen zumindest wenn möglich Arbeitnehmern und ggf. Unternehmensgästen zugänglich gemacht werden.

(Quelle: Förderung für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr, Stand 1. September 2019 )

 


01.04.2019 

Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 55 % Zuschuß !


Sie planen mit Ihrem Unternehmen die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen? Aktuell gibt es sehr attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse für KMU bis zu 40 %/ für Nicht-KMU bis zu 30 % für Querschnittstechnologien, LED-Beleuchtung, Kompressoren, Meß-Systeme, Spannungsmanagement, etc. Für bestimmte Maßnahmen erhalten Sie sogar bis zu 55% Zuschuß.

Wir stehen Ihnen gerne für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. 


 


 

01.04.2019 - kein Aprilscherz !

Warum Strom so teuer ist wie noch nie !


Seit Monaten kennt der Strompreis nur eine Richtung - nach oben! Warum ? Lesen Sie hier





28.11.2018

Energieauditpflicht 2019 - Das sollten Sie wissen!

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) trat im April 2015 in Kraft. Es verpflichtet NICHT KMU (Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter haben aber mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 44 Mio Euro Bilanzsumme erreichen) bis spätestens 04. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen, das alle vier Jahre wiederholt werden muss. Ausgenommen von der Energieauditpflicht sind KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter). Das Energieaudit muss nach der Norm DIN EN 16247-1 durchgeführt werden.

Wann müssen Sie das Energieaudit abgeschlossen haben?

Ein Beispiel: Sie haben am 04.12.2015 das letzte Energieaudit abgeschlossen. - Sie müssen das nächste Energieaudit spätestens am 04.12.2019 abgeschlossen haben. 

Die Pflicht zum Energieaudit gilt auch für neu gegründete Unternehmen, die bereits im ersten Geschäftsjahr nicht mehr zu den KMU gehören. Für sie gilt jedoch eine Übergangsfrist von 20 Monaten.
Die Energieauditpflicht gilt auch für Unternehmen, deren Gründung bereits eine Zeit lang her ist, die aber jetzt zum ersten Mal nicht mehr zu den KMU zählen.
Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem gem. DIN EN ISO 50001 durchgeführt haben, müssen spätestens 4 Jahre nach ABlauf des Zertifikates das nächste Energieaudit durchführen.

Detaillierte Informationen (EDL-G, Merklbatt,...) erhalten Sie unter:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html

 

 

 



15.11.2018

Abgaben und Umlagen für Strom- und Gaslieferungen 2019: Das sollten Sie wissen.

Ab dem 01. Januar 2019 ändern sich die Abgaben und Umlagen für Strom- und Gaslieferungen. 
Der Trend zu sinkenden Umlagen setzt sich auch in 2019 fort. Die Umlage reduzieren sich in 2019 auf 7,411 ct/kWh, was ein Minus von ca. 2% bedeutet.
Unternehmer sollten die einzelnen Energiekosten-Bestandteile im Blick haben.

EEG-Umlage
Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) sinkt zum zweiten Mal in Folge. Die Abgabe beträgt im kommenden Jahr 6,405 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).
2018 waren es 6,792 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um 5,7%.
Die Umlage finanziert die Ökostrom-Förderung für die Betreiber von Solar-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas- oder Geothermieanlagen. 


KWKG-Umlage
Die KWKG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 0,280 ct/kWh für nicht-privilegierte Letztverbraucher. 2018 waren es 0,345 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um 20 %.
Die Umlage wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erhoben. Dieses dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.


§19 StromNEV-Umlage

Die Umlage beträgt im kommenden Jahr 0,305 ct/kWh. 2018 waren es 0,370 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um 0,6%.
Die §19 StromNEV-Umlage dient dazu, einen Ausgleich für die Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen zu schaffen.


Offshore-Netzumlage
DIe Umlage wird ab 2019 erstmals erhoben und beträgt 0,416 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher und löst die bisherige Offshore-Haftungsumlage ab.


Umlage für abschaltbare Lasten
Diese Netzumlage beträgt im kommenden Jahr 0,005 ct/kWh. 2018 waren es - 0,01 ct/kWh.
Die Umlage gleicht Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von „Abschaltleistung“ aus. Diese fließen beispielsweise an Industriebetriebe, die vorübergehend auf ihre Stromlieferung verzichten können, wenn gerade nicht genügend Strom im Netz vorhanden ist.


Bilanzierungsumlage (Gas)
Gaskunden müssen 2019 mit Mehrkosten rechnen.
Diese Umlage deckt den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie.



27.07.2017

DIN EN ISO 50003 BRINGT VERÄNDERUNG IM ENERGIEMANAGEMENT

Mit der neuen DIN EN ISO 50003 wird es für Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ab Oktober 2017 grundsätzliche Änderungen geben. Zertifizierte Unternehmen sind zukünftig verpflichtet, die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung, also die Energieeffizienz nachzuweisen. Dies gilt bereits für das Erstaudit, sowie für die erfolgreiche Rezertifizierung. Mit dem Nachweis rückt auch die Messung der energiebezogenen Leistung deutlich in den Vordergrund.

ISO 50003 fordert eine Verbesserung der Energieeffizienz 

Im Fokus der Veränderungen steht die verpflichtende Verbesserung der Energieeffizienz. In der Norm ISO 50003 heißt es: „Die Bestätigung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig“ (DIN ISO 50003:2016-11, Kapitel 5.9).
Das bedeutet konkret, dass der Energieauditor im Rahmen des ISO 50001 Zertifizierungsaudits aufgefordert ist, die fortlaufende Verbesserung im Unternehmen zu kontrollieren und zu bestätigen.

Um eine nachweisbare Verbesserung der Energieeffizienz vorweisen zu können, werden in Ergänzung zur ISO 50003 die neuen Zusatzdokumente der ISO 50000 Familie interessant: 

  • ISO 50002: Dient als Hilfestellung zur Durchführung von Energieaudits und ersetzt die bisherige DIN EN 16247
  • ISO 50004: Beschreibt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA)
  • ISO 50006: Beschäftigt sich mit Energieleistungskennzahlen
  • ISO 50015: Beinhaltet die Bestimmung der energiebezogenen Leistung, sowie die Messung und Verifizierung von Energieeffizienzmaßnahmen

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Zertifizierung der DIN EN ISO 50001 unter Berücksichtigung der vorstehenden Normen? Wir unterstützen Sie gerne.

 




Beschäftigen Sie sich mit der Reduzierung Ihrer Spitzenlasten ?


Jedes kW Spitzenlast kostet das Unternehmen viel Geld. Daher sollten Sie sich um die Reduzierung der Spitzenlast kümmern. Sie sind an Informationen zum Thema interessiert ?
WIr freuen uns auf Ihren Anruf.



Erneuter Einbruch bei den Strompreisen


Der Trend in Richtung 2,00 Cent/kWh setzt sich fort. Nachdem der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom in den ersten drei Monaten des Jahres 2016 mit 2,517 Cent/kWh auf den tiefsten Wert seit 13 Jahren gefallen war, setzt sich der Abwärtstrend im zweiten Quartal (April bis Juni 2016) fort.

 


 

 
Der fortschrittlichste Weg exakter Wärmemessung

Der sensonic II ist der Wärmezähler der neuen Generation – nach dem bewährten istameter®-Prinzip, das eine hohe Flexibilität im Austausch bietet. Durch die elektronische Erfassung ist langfristig eine verzögerungsfreie, exakte Messung gewährleistet – für eine transparente, nachvollziehbare Heizkostenabrechnung. Ihre Vorteile:

  • Innovative, hoch integrierte Mikrochip-Technologie (ASIC)
  • Besonders leistungsfähige Batterie
  • Zuverlässigkeit und Langlebigkeit durch ausgereifte Technik
  • Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit
  • Werkstoffe und Fertigungsverfahren von höchster Qualität
  • Sicherer Schutz gegen Staub und Spritzwasser durch hohe Dichtigkeit
  • Integrierte Sensortaste

Infos unter: www.ista.com/de/waermezaehler  

 



Steigende Netzentgelte: Verbraucher müssen 2016 deutlich mehr für Strom zahlen

Strom wird in Deutschland noch teurer. Neben der EEG-Umlage erhöhen sich nach Informationen von SPIEGEL ONLINE auch die Netzentgelte der meisten Anbieter.

Lesen Sie hier weiter:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/strompreis-steigt-durch-netzentgelte-2016-weiter-an-a-1058203.html

 



Lebensgefährliche LEDs auf deutschem Markt


Laut einer Untersuchung des Fernsehmagazins Panorama 3 vom NDR können in Deutschland gehandelte LED-Lampen für Verbraucher lebensgefährlich sein. Das haben Recherchen von Panorama 3 ergeben. Die Lampen werden in China hergestellt und in Deutschland über Internetshops und Verkaufsplattformen wie Amazon und Ebay vertrieben. Panorama 3 hat in einer Stichprobe Lampen gekauft und vom "Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik" (VDE) untersuchen lassen. Das Ergebnis: Sechs der sieben untersuchten Produkte können im Fehlerfall einen tödlichen Stromschlag verursachen und dürfen so in Deutschland nicht gehandelt werden.


Gefahr tödlicher Schläge

Unter den gefährlichen LEDs war eine Wohnraumlampe mit klassischem Schraubsockel, sowie eine Unterbauleuchte, wie sie auch in Küchen verwendet wird. Die anderen beanstandeten LEDs können als Ersatz für Halogenstäbe in Außenleuchten und Baustrahlern verwendet werden.

 

Sie alle wurden beim VDE nach sicherheitsrelevanten Kriterien untersucht. Das Ergebnis: Netzstrom führende Kabel und Bauteile der beanstandeten Lampen sind nicht ausreichend isoliert. So können im Fehlerfall Metallgehäuse oder andere Bauteile der Lampen unter Netzstrom stehen. "Ich kann einen Schlag bekommen, der tödlich enden kann", warnt Jürgen Ripperger vom VDE. Alle Testobjekte tragen ein CE-Zeichen, das eigentlich die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union garantieren soll.

Lesen Sie hier weiter:

http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Lebensgefaehrliche-LEDs-auf-deutschem-Markt,led196.html

 



EEG
-Umlage sinkt 2015

Die Umlage für Ökostrom wird im nächsten Jahr erstmalig sinken. Dies zeige, dass die Kostendynamik beim EEG durchbrochen sei, sagte Bundeswirtschaftsminister Gabriel.

Die EEG-Umlage sinkt im nächsten Jahr auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Das haben die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur heute bekannt gegeben. Bundesminister Sigmar Gabriel begrüßte diese Entwicklung: "Der erstmalige Rückgang der EEG-Umlage zeigt, dass wir beim EEG die Kostendynamik der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen haben. Dies trägt dazu bei, die Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stabilisieren."

Doch wie kommt es zu dieser Entwicklung? Die Übertragungsnetzbetreiber kaufen den Strom auf, der von den Betreibern der Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt wird. Dieser Strom, so legt es das EEG fest, muss von den Netzbetreibern vorrangig aufgekauft werden. Dafür zahlen die Netzbetreiber an die Stromerzeuger eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist ebenfalls im EEGfestgeschrieben und hängt davon ab, wie der Strom erzeugt wurde, also aus Wind, Sonne oder Biomasse.

Den aufgekauften Strom verkaufen die Netzbetreiber an der Strombörse. Der Erlös, den sie erhalten, hängt vom jeweiligen Strompreis an der Börse ab. Da der Strompreis an der Börse gegenwärtig sehr niedrig ist, deckt der Erlös nicht die Ausgaben, die die Netzbetreiber beim Einkauf des Stroms aus erneuerbaren Energien haben. Diese Differenz muss über die EEG-Umlage gedeckt werden.

Um die EEG-Umlage festzulegen, erstellen die Übertragungsnetzbetreiber zusammen mit anerkannten Forschungsinstituten eine Prognose über ihre voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Die Bundesnetzagentur prüft, ob dabei die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. 


dena startet neues Modellvorhaben für energieeffiziente Hotels und Herbergen

Hohe Energiekosten belasten die Betreiber von Hotels und Herbergen zunehmend. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit gleichzeitig den Komfort für die Gäste zu erhöhen. Um diese Potenziale und die Vielzahl an Sanierungsvarianten zu zeigen, startet die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das neue Projekt „Check in Energieeffizienz: Ein dena-Modellvorhaben zur Energieoptimierung in Hotels & Herbergen“. Eigentümer von Hotels und Herbergen können sich ab sofort unter www.check-in-energieeffizienz.de für die Teilnahme am Modellvorhaben bewerben – und profitieren dabei von einer besonders attraktiven Förderung für eine Energieberatung und die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen. Insbesondere kleine und mittelständische Betreiber von Hotels und Gruppenunterkünften sind aufgerufen, sich für einen der 30 Plätze zu bewerben.


Vorteile und Teilnahmebedingungen

Am Modellvorhaben können alle Betreiber von Hotels und sozialen Gruppenunterkünften wie Jugendherbergen, Naturfreundehäusern oder Landschulheimen teilnehmen: von der einfachen Herberge bis zum 5-Sterne-Hotel. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand von Kurzkonzepten, die von einer Fachjury bewertet werden.

„Mit unserem neuen Modellvorhaben wollen wir Hoteliers und Herbergsbetreiber in die Lage versetzen, in die Zukunft ihrer Häuser zu investieren und zugleich einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten“ sagt Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Auch wenn die hohen Energiekosten die Wirtschaftlichkeit oftmals belasten, fehlt es in vielen Betrieben an Informationen zur Umsetzung und an Investitionsmitteln für Effizienzmaßnahmen. Genau hier setzen wir an, indem jeder Teilnehmer eine umfassende Energieberatung und eine besondere finanzielle Unterstützung für die Umsetzung erhält“, so Kohler weiter. „Nicht zuletzt wird Energieeffizienz so auch für die Gäste erlebbar. Sie können den gestiegenen Wohnkomfort und andere Vorteile einer energetischen Sanierung hautnah erleben und so für den Umgang mit Energie in den eigenen vier Wänden sensibilisiert werden.“

Betreiber von Hotels und Herbergen profitieren gleich mehrfach von der Teilnahme: Sie können ihre Kosten senken, den Komfort steigern und zugleich einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Und sie können sich durch die Kopplung von Komfort und Klimaschutz von anderen Marktakteuren abheben, um Gäste fester an sich zu binden beziehungsweise neue Kunden zu gewinnen.


Ablauf des Modellvorhabens und Förderung

Das Modellvorhaben ist auf drei Jahre (2014 – 2017) angelegt. Zunächst erstellt ein erfahrener und qualifizierter Energieeffizienzexperte einen umfassenden Sanierungsfahrplan, der den Weg zur effizienten Unterkunft für die nächsten Jahre skizziert. Hierfür erhalten die Teilnehmer eine Förderung von 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 8.000 Euro. Im Anschluss starten die Eigentümer dann mit der Umsetzung einer oder mehrerer der empfohlenen Maßnahmen. Erwartet wird eine Endenergieeinsparung von mindestens 30 beziehungsweise 50 Prozent – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes vor der Sanierung. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird über zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse von 15 bis 20 Prozent gefördert. Im Anschluss an die Sanierung werden die Energieverbräuche wissenschaftlich ausgewertet.

Das Modellvorhaben wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt. Die Förderung der baulichen Sanierungsmaßnahmen erfolgt über die KfW Bankengruppe.

 



Solarenergie - So effizient ist sie wirklich!

Der Begriff der Photovoltaik ist in aller Munde. Jährlich steigende Energiepreise und eine Verknappung natürlicher Ressourcen machen alternative Energiemodelle so attraktiv wie nie. Besonders Privathaushalte setzen mehr und mehr auf Energiegewinnung mit Sonnenenergie. Das Nachrichtenmagazin Focus Online hat moderne Photovoltaikanlagen in den Blick genommen und herausgearbeitet, wie rentabel die Solarenergie tatsächlich ist.

...Aber auch im Hinblick auf die Umwelt sind erneuerbare Energien und moderne Photovoltaikanlagen ein großer Schritt in eine bessere Zukunft. So kann der CO2-Ausstoß beispielsweise durch den Einsatz energieeffizienter Systeme deutlich gesenkt werden, wodurch die Schadstoffbelastung sowohl für die Umwelt als auch für den Verbraucher geringer wird. Doch sind Photovoltaikanlagen tatsächlich so umweltbewusst, wie sie präsentiert werden? Tatsächlich verursachen Solarzellen während es Gebrauches keine Schadstoffemission und auch nach dem Gebrauch können sie zu 95 Prozent wiederverwertet und so umweltschonend entsorgt werden. Auch bei der Herstellung generieren moderne Photovoltaikanlagen weit weniger schädliche Nebenprodukte als fossile Brennstoffe oder nukleare Energiequellen. Damit stellen moderne Solaranlagen tatsächlich eine energieeffiziente und umweltschonende Alternative zu bewährten Energieversorgungssystemen dar....

Lesen Sie hier weiter



Aktion Heizungspumpen-Austausch

des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM).

"Wenn Sie zu Hause nach Stromsparquellen suchen und gleichzeitig etwas für Ihre Umwelt tun wollen, können Sie vermutlich in Ihrem Heizungskeller fündig werden. Alte Heizungspumpen sind oft der größte Stromverbraucher im Haus. Viele Bewohner wissen nicht, dass sie damit ihr Geld regelrecht verheizen. Ungeregelte Heizungspumpen arbeiten oft zu viel und verschwenden Energie. Sie treiben damit die Stromkosten eines Haushalts unnötig nach oben, zum Teil um bis zu € 150,- im Jahr.

 

Bundesweit sind 25 Millionen veraltete und ineffiziente Pumpen in den Heizungskellern noch im Einsatz. Würden alle ungeregelten Pumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen ausgetauscht, entspräche das einer Energieeinsparung in Höhe der Jahresproduktion eines Atomkraftwerkes und einer CO2-Minderung von sieben Millionen Tonnen pro Jahr."

Lesen Sie hier weiter

 



Das sollten Sie über Energiesparlampen wissen
!

Für die Umwelt sind sie gut, doch der Gesundheit können Energiesparlampen womöglich mehr schaden als bisher bekannt: Laut NDR entweichen aus den eingeschalteten Lampen giftige Dämpfe. 

W
er in seiner Wohnung beflissen Glühlampen gegen Energisparlampen getauscht hat, den dürfte diese Nachricht aufschrecken: Einem Bericht des NDR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins "Markt" zufolge entweichen aus Energiesparlampen beim Betrieb giftige Stoffe - darunter auch krebserregende Substanzen.

Lesen Sie hier weiter

Unsere Empfehlung: Auch wenn LED Leuchten teurer als Enegeriesparlampen sind, sollten Sie möglichst LED Leuchten verwenden. Sie sparen Energie und sind umweltfreundlich.



Die Lüge vom teuren Ökostrom

Wirtschaftsminister Philipp Rösler sagt in diesen Tagen gebetsmühlenartig: „Die Erneuerbaren Energien sind wesentlich schuld am steigenden Strompreis.“ Und viele Journalisten beten das Märchen vom teuren Ökostrom unreflektiert nach. Doch wissenschaftliche Studien belegen, dass Sonnen-, Wind- und Wasserkraftstrom schon heute billiger sind als Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken.
Lesen Sie hier weiter... 


 IEA: Wettbewerbsfähigkeit Erneuerbarer am Strommarkt nimmt weltweit immer mehr zu

Die Internationale Energie-Agentur (IEA) registriert eine zunehmende Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Erzeugung von Strom aus Wasser, Wind, Sonne und anderen regenerativen Quellen werde bereits im Jahr 2016 höher sein als die Stromproduktion aus Gaskraftwerken. Zu diesem Zeitpunkt werde doppelt so viel Ökostrom als Atomstrom erzeugt, berichtet die IEA anlässlich der Veröffentlichung ihres „Medium-Term Renewable Energy Market Report“.
Lesen Sie hier weiter... 

Joomla Template by Joomla51.com